Nachstehende Erfordernisse sind gemäß gesetzlichen Grundlagen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, LFG,
LVR, AustroControl, und der Flugplatzordnung zu erfüllen bzw. einzuhalten:
Luftraum (Höhe – Entfernung) - Flugbereich
- Flugbereich – gemäß Flugkorridorskizze (Anhang und Anschlagtafel) 120m über GRD – maximale Flughöhe.
- Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeuges ist schnellstmöglich zu landen. Anwesende sind durch das
Kommando „Achtung Flugzeug – Landen, landen“ auf die Situation aufmerksam zu machen.
- Während Mäharbeiten auf der Graspiste und am angrenzenden Grundstück ist der Flugbetrieb einzustellen.
Fernpiloten - Betreiber
- 16 Jahre – Mindestalter Fernpiloten.
- Kein Mindestalter bei Spielzeug bzw. Modellgewicht weniger als 250 g oder bei direkter Aufsicht eines
Fernpiloten (mindestens 16 Jahre alt mit Kompetenznachweis).
- Registrierung in der „Open“ Kategorie des Betreibers bei AustroControl (über 18 Jahre alt und voll
geschäftsfähig).
Flugmodell - Betrieb
- Weniger als 25 Kg Abflugmasse (unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1).
- Ausschließlich in direkter Sichtverbindung (VLOS).
- Start und Landung ausschließlich in Ost- oder Westrichtung.
- Der Überflug von Personen ist verboten.
- Bei Großveranstaltungen im Stadion bzw. Auslastung des Stadion-Parkplatzes besteht absolutes Flugverbot.
- Betriebszeit: BCMT bis ECET
Diese Dokumente sind bei jedem Flug mitzuführen:
- Registrierung (Bestätigung als Betreiber – Mindestalter 18 Jahre) ist an jedem Flugmodell
anzubringen. (Gültigkeitsdatum beachten!).
- Kompetenznachweis Nachweis über Abschluss des Online-Lehrganges. (Ablaufdatum beachten!).
- Deckungsbestätigung einer Modellflug Haftpflichtversicherung (aufrecht gültig) Deckungssumme mind.
750.000 SRZ.