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Platzordnung



Jeder Fernpilot jede Fernpilotin hat sich am Modellfluggelände, GST 317/1 in Waidmannsdorf sportlich und fair gegenüber anderen zu verhalten und die Pflicht die Regeln gemäß Flugsicherheitshinweis genauestens einzuhalten.

  1. Verbrennungsmotoren Verbot

    Gemäß der Lärmschutzverordnung § 2 (2) der Stadt Klagenfurt, in Kraft seit 26. Juni 2015, ist das Modellfliegen mit Verbrennungsmotoren verboten.

  2. Zulässige Frequenzen (Kanäle)

    Es dürfen ausschließlich nur die in Österreich zugelassenen Frequenzen (Kanäle) verwendet werden.

  3. Eigenverantwortung und UAS-Sicherheit

    In Eigenverantwortung ist jeder selbst dazu verpflichtet, ausschließlich mit sicheren, überprüften und gewartetem UAS (unmanned aircraft system) zu fliegen. Jeder Fernpilot, der Sicherheitsmängel an UAS auch eines anderen Fernpiloten wahrnimmt, ist berechtigt, ja sogar verpflichtet, auf diese Mängel aufmerksam zu machen und auf die Gefahren hinzuweisen. Bei bestehenden Sicherheitsmängeln ist Flugverbot. Die Anordnungen von I-MFG Fü. Team-Mitgliedern sind zu beflogen und einzuhalten.

  4. Fairness und Absprachen zwischen Piloten

    Kein Pilot hat Vorrang, es gebietet die Fairness sich untereinander abzusprechen.
    Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.

  5. Kinder- und Benutzerregelungen (Besucher)

    Das freie Herumlaufen und Spielen von Kindern ist am gesamten Fluggelände verboten. Besucher haben sich ausschließlich im Bereich der Sitzgarnituren aufzuhalten. Zum Parken sind ausschließlich die vorgesehenen Flächen zu benützen. Die Zufahrt zum Gelände ist freizuhalten.

  6. Betreten von Nachbargrundstücken

    Angrenzende Nachbargrundstücke dürfen nur im Notfall betreten werden und um Flurschäden zu vermeiden, ist der kürzeste Weg einzuhalten. Für einen etwaigen Kostenersatz entstandener Schäden haftet jeder Pilot selbst.

  7. Geländereinhaltung

    Auf die Reinhaltung des Geländes ist zu achten. Der letzte Anwesende hat beim Verlassen die Stromversorgung für die Ladestation abzuschalten und die Hütte zu versperren

  8. Konsequenzen bei Regelverstoß

    Bei Nichtbeachtung vom Flugsicherheitshinweis für Fernpiloten und der Flugplatzordnung wird Flugverbot bzw. Betretungsverbot für das gesamte Fluggelände ausgesprochen.